Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Idstein
Am Amtsgericht Idstein sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Idstein
- Doppelhaushälfte13. Oktober 2026Doppelhaushälfte in Idstein65510 IdsteinAmtsgericht Idstein420.000 €
- Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)27. Oktober 2026Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Idstein65510 IdsteinAmtsgericht Idstein1.009.600 €
- Mehrfamilienhaus, Garage10. November 2026Mehrfamilienhaus, Garage in Niedernhausen65527 NiedernhausenAmtsgericht Idstein690.000 €
- Einfamilienhaus, Garage17. November 2026Einfamilienhaus, Garage in Idstein65510 IdsteinAmtsgericht Idstein677.000 €
- unbebautes Grundstück1. Dezember 2026unbebautes Grundstück in Idstein65510 IdsteinAmtsgericht Idstein68.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Idstein
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Idstein?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Idstein 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Idstein?
Der nächste Termin ist am 13. Oktober 2026 um 10:00: Doppelhaushälfte in Idstein, Amtsgericht Idstein.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Idstein zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Idstein. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Idstein?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 677.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.